Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Angelegenheiten, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie diskutiert und erarbeitet Leitlinien für Projekte in der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung. Der ausschließlichen Beschlussfassung durch die Vollversammlung unterliegen außer den ihr durch Gesetz vorbehaltenen Aufgaben
Die Vollversammlung wird vom Präsidenten nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung einberufen. Sie tagt öffentlich.