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Vollversammlung

Ergebnisprotokoll (gekürzte Auszüge) der Sitzung der Vollversammlung (online) der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg am Dienstag, 17. November 2020, 17.30 Uhr

  • TOP 1 Begrüßung | Feststellung der Beschlussfähigkeit

    IHK-Präsident Stefan Hagen stellt die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung fest. Er informiert, dass die Sitzung der Vollversammlung auf Grundlage neuer rechtlicher Rahmenbedingungen (§13b IHK-Gesetz) nun zum zweiten Mal online und nicht im Präsenzformat durchgeführt werden kann.

 

  • TOP 2  Genehmigung des Protokolls

    Die Vollversammlung stimmt einstimmig der Ergebnisniederschrift zur Sitzung vom 23. Juni 2020 zu.

 

  • TOP 3 Bericht aus der IHK-Arbeit 2020 | Arbeitsprogramm 2021

    IHK-Präsident Hagen und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille skizzieren die Schwerpunkte der IHK-Arbeit im Jahr 2020 und stellen ausgewählte Schwerpunkte aus dem Arbeits­programm 2021 vor, wodurch sich ein umfassendes Bild der IHK-Tätigkeiten ergibt. Das Arbeitsprogramm für 2021 wird einstimmig angenommen.

 

  • TOP 4 Finanzen

    a) Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Nettoposition und Rücklagen:
         Bedeutung und Auswirkungen auf die IHK Bonn/Rhein-Sieg
    b) Jahresabschluss 2019: Bilanz und Verwendung des Ergebnisses
    c) Nachtragswirtschaftssatzung 2020
    d) Wirtschaftssatzung 2021

    IHK-Präsident Hagen führt zur Eröffnung des Tagesordnungspunktes aus, dass zum Thema „Nettoposition und Rücklagen“ aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes am 11. November 2020 eine gesonderte Informations­ver­anstaltung für die Voll­ver­sammlungs­mit­glieder stattgefunden habe. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hille erläutert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom Januar 2020.

    Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und mit dem Ziel der rückwirkenden Änderung und damit Heilung bemakelter Wirtschaftssatzungen beschließt die Vollversammlung einstimmig die Verminderung der Nettoposition von 3.000.000 Euro auf 449.755,30 Euro, die vollständige Auflösung der Ausgleichsrücklage, die Wirtschaftssatzung 2016 mit geänderten Beitragssätzen sowie die Wirtschaftssatzungen 2017, 2018 und 2019.

    Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 beschließt die Vollversammlung bei einer Enthaltung die Herabsetzung der Nettoposition von 3.000.000,00 Euro auf 449.755,30 Euro, die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.355.146,81 Euro, die Höhe der zweckgebundenen Rücklagen wie ausgewiesen mit 1.560.756,00 Euro, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 sowie die Entlastung des Präsidiums und der Hauptgeschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2019.

    Die Vollversammlung beschließt bei einer Enthaltung die Aufstellung der Nachtrags­wirtschafts­satzung 2020.

    Die Vollversammlung beschließt bei einer Enthaltung die Wirtschaftssatzung für das Jahr 2021 und die Entwicklung der Rücklagen.

 

  • TOP 5 Meinungsbildung / Positionen der IHK Bonn/Rhein-Sieg

    a) Wirtschaftspolitische Positionen der IHK-Organisation
    b) Immobilienpolitische Positionen
    c) Ergänzende verkehrspolitische Positionen

    Die Vollversammlung stimmt bei fünf Enthaltungen den Wirtschaftspolitischen Positionen der IHK-Organisation zu und macht sich die Positionen für die IHK Bonn/Rhein-Sieg zu eigen.

    Die Vollversammlung beschließt bei vier Enthaltungen die immobilienpolitischen Positionen der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

    Die Vollversammlung beschließt bei zwei Gegenstimmen die ergänzenden verkehrspolitischen Positionen der IHK Bonn/Rhein-Sieg gemäß Beschlussvorlage zusammen mit zwei zusätzlichen Ergänzungen zu der Erreichbarkeit der Gewerbestandorte und der Planung der Verkehrsprojekte.

 

  • TOP 6 Regularien in der IHK Bonn/Rhein-Sieg

    a) Bestellung eines Wahlausschusses
    b) Änderung der IHK-Satzung: amtliche Bekanntmachungen
    c) Jährlicher Compliancebericht: 2020

    Die Vollversammlung beruft bei einer Enthaltung die folgenden Personen in den Wahl­ausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg: Dr. Uwe Busch (Rechtsanwalt, Bonn), Dr. Daniel Lochner (Kanzlei Meilicke und Partner, Bonn), Gerrit Meincke (Gerlach und Partner Rechtsanwälte, Bonn), Maike Reinhardt (Puls48 Veranstaltungsmanagement GmbH, Bonn), Andreas Simon (Detektei Simon, Siegburg) und Dr. Petra Tiedemann (Freudenhammer Maas & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Bonn).

    Die Vollversammlung beschließt einstimmig folgende Änderung der IHK-Satzung § 14 Inkrafttreten von Rechtsvorschriften/Bekanntmachungen: (1) Die Rechtsvorschriften der IHK werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten, soweit sie keine abweichende Regelung enthalten, nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem die Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt ist.

    IHK-Präsident Hagen und IHK-Hauptgeschäftsführer Hille verweisen auf den schriftlichen Jahresbericht des externen Compliance-Ombundsmannes, der der Vollversammlung mit der Beschlussvorlage zugeschickt wurde und demzufolge es keine als compliancerelevant einzustufende gemeldete Verstöße gab.

 

  • TOP 7 Personelle Veränderungen im Ehrenamt – Ausschüsse

    a) Vorsitzender des Einzelhandelsausschusses
    b) Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Tourismus
    c) Weitere Veränderungen

    Die Vollversammlung beruft bei fünf Enthaltungen Tanja Kröber, Geschäftsführerin der Wilhelm Kröber GmbH & Co KG, Bonn, zur Vorsitzenden des IHK-Einzelhandelsausschusses.

    Die Vollversammlung beruft bei vier Enthaltungen Ruth Maria Winterwerp-van den Elzen, Direktorin der Nova Vita Residenz Bonn GmbH, Bonn, zur Vorsitzenden des IHK-Ausschusses für Kultur und Tourismus.

    Die Vollversammlung befürwortet eine Sammelabstimmung über alle Berufungsvorschläge in die Ausschüsse und stimmt diesen einstimmig zu.

 

  • TOP 8 Digitalisierungsstrategie der IHK-Organisation in Deutschland – Beteiligung an der IHK Digital GmbH

    IHK-Präsident und IHK-Hauptgeschäftsführer werden ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen abzugeben, die die Beteiligung und die Finanzierung der IHK Bonn/Rhein-Sieg an der IHK DIGITAL GmbH zum Gegenstand haben. Folgende Rahmenparameter sind dabei zu beachten: 1. Die IHK erwirbt 882 Geschäftsanteile mit einem Nominalwert von jeweils 1,- Euro an der IHK DIGITAL GmbH vom DIHK e.V. 2. Im Falle einer Veränderung der Anzahl der Geschäftsanteile dürfen auch mehr oder weniger Geschäftsanteile erworben werden, soweit dies keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für die IHK nach sich zieht. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg beteiligt sich an dem umlage-finanzierten Grundbudget und an der Kapitalrücklage der IHK DIGITAL GmbH im Rahmen des IHK-Haushaltes, der der Vollversammlung jedes Jahr zur Genehmigung vorgelegt wird.

 

  • TOP 9 Sonstiges/Termine

    a) GbR-Vertrag der IHK-Initiative-Rheinland | IIR
    b) Mitgliedschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg im Verein WISSENschaf(f)t Spass
    c) Termine

    Die Vollversammlung stimmt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen der Gründung und dem Beitritt der IHK Bonn/Rhein-Sieg zur IHK-Initiative-Rheinland GbR zu.

    Die Vollversammlung beschließt bei drei Enthaltungen die Mitgliedschafft der IHK Bonn/Rhein-Sieg im Verein WISSENschaf(f)tSPASS.

    Die Vollversammlung nimmt Termininformationen zustimmend zur Kenntnis.