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Vollversammlung

Ergebnisprotokoll (gekürzte Auszüge) der Sitzung der Vollversammlung (virtuell) der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg am Donnerstag, den 3. Februar 2022, 17.30 Uhr Gustav-Stresemann-Institut, Bonn

TOP 1             Begrüßung und Genehmigung des Protokolls

IHK-Präsident Stefan Hagen stellt die Beschlussfähigkeit der Vollversammlung zu Beginn der Sitzung fest. Die Vollversammlung stimmt der Ergebnisniederschrift zur Sitzung vom 17. November 2021 zu.

TOP 2             Verpflichtung neuer Mitglieder der Vollversammlung

IHK-Präsident Hagen verpflichtet gemäß § 4 Abs. 3 der IHK-Satzung alle Mitglieder der Vollversammlung zu einer ehrenamtlichen und objektiven Wahrnehmung ihres Mandates.

TOP 3             Anfechtung der Wahl

Herr Dr. Daniel Lochner, Vorsitzender des IHK-Wahlausschusses, berichtet über den Einspruch gegen die Wahl der Vollversammlung, der von einem IHK-Mitglied mit Schreiben vom 30.11.2021 (Eingang: 02.12.2021) eingelegt wurde. Er richtet sich allgemein gegen die Wahl der Vollversammlung. Der Einspruch wird damit begründet, dass Wahlunterlagen an verstorbene Gewerbetreibende und nicht mehr bestehende Unternehmen versendet worden sind. Das IHK-Mitglied gehe davon aus, dass dadurch das Ergebnis der Wahl verzerrt wurde.

Herr Dr. Lochner klärt die Vollversammlung auf, dass nach § 17 Abs. 1 der IHK-Wahlordnung die Vollversammlung über Einsprüche nach vorheriger Anhörung des Wahlausschusses entscheidet. Der Wahlausschuss befasste sich am 09.12.2021 mit dem Einspruch. Der Wahlausschuss ist der Auffassung, dass der Einspruch unzulässig ist, weil dieser außerhalb der dafür vorgesehen Frist von einem Monat nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses einging und weil er sich nicht gegen die Wahl in der Wahlgruppe des Beschwerdeführers (Wahlgruppe I Industrie/produzierendes Gewerbe) richtet, sondern gegen die Wahl in allen Wahlgruppen.

Auch inhaltlich sieht der Wahlausschuss keine Verletzung der Vorschriften aus der Wahlordnung. Die Versendung von Wahlunterlagen an Unternehmen, die nicht mehr tatsächlich ausgeübt werden oder deren Inhaber verstorben sind, stellt nach Ansicht des Wahlausschusses keine Verletzung der Wahlordnung dar, weil diese Unternehmen aufgrund einer aktiven Gewerbeanmeldung oder einer Eintragung im Handelsregister Mitglied der IHK Bonn-Rhein-Sieg und damit wahlberechtigt im Sinne des § 3 Abs. 1 der Wahlordnung der IHK Bonn-Rhein-Sieg in Verbindung mit § 2 IHKG sind.

Die Vollversammlung weist den Einspruch vom 02.12.2021 gegen die Wahl der Vollversammlung zurück.

TOP 4             Benennung eines Wahlleiters

Die Vollversammlung benennt Dr. Daniel Lochner zum Wahlleiter für die Wahlen zum Präsidenten und zum Präsidium.

 

TOP 5             Wahl des Präsidenten

Die Vollversammlung wählt in geheimer Wahl Herrn Stefan Hagen zum Präsidenten. Herr Hagen nimmt die Wahl an.

TOP 6             Wahl des Präsidiums

Die Vollversammlung wählt in geheimer Wahl folgende Personen als Vizepräsidenten/innen: Jürgen Pütz (Volksbank Köln Bonn eG), Dr. Jörg Haas (Scopevisio AG), Sabine Baumann-Duvenbeck (Viktor Baumann GmbH & Co. KG), Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel (Knauber Gas GmbH & Co. KG), Nicole Landgraf (Schuhhaus Landgraf GmbH), Ruth Maria Winterwerp-van den Elzen (Nova Vita Residenz Bonn GmbH) und Peter Kuhne (Kuhne Anlagenbau GmbH). Alle Gewählten nehmen die Wahl an.

TOP 7             Bildung von Ausschüssen

Die Vollversammlung stimmt der Einrichtung der beratenden Ausschüsse und der Berufung der in der Beschlussvorlage genannten Personen zu.

Die Vollversammlung stimmt den in der Beschlussvorlage genannten Personen als Mitglieder für den Berufsbildungsausschuss zu.

Die Vollversammlung stimmt der Berufung der in der Beschlussvorlage genannten Personen in den Schlichtungsausschuss zu.

TOP 8             Agenda-Prozess 2022-2026

Die Vollversammlung stimmt dem vorgestellten Prozess zur Erstellung einer Agenda für die Jahre 2022-2026 zu.

TOP 9             Positionierungen der IHK

a)      Forderungen zur Landtagswahl (IHK NRW):

Die Vollversammlung stimmt den Positionen zur Landtagswahl zu.

b)      Standortumfrage:

Die Vollversammlung nimmt die Ausführungen von IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille zur Standortumfrage                          zustimmend zur Kenntnis.

c)      Impfpflicht:

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille stellt die Ergebnisse einer Blitzumfrage vor, die sich mit der Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht beschäftigte. An dieser Umfrage wurden alle Mitglieder der Vollversammlung, der Ausschüsse und der Verteiler Konjunkturumfrage beteiligt.

Während 68% der Unternehmen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht befürworten, lehnen knapp 31% der Unternehmen dies ab; gut 1% der Unternehmen haben keine Meinung zu dieser Frage. Herr Hille geht auch auf die zahlreichen Kommentare ein, die in Folge dieser Umfrage von den Unternehmen abgegeben wurden.

 

Ein Mitglied der Vollversammlung stellt die Diskussion um eine Impfpflicht in Frage und schlägt vor, ähnlich wie bei der Grippeschutzimpfung nur eine Empfehlung zur Impfung auszusprechen.

Ein anderes Mitglied der Vollversammlung ist als Unternehmerin schon von der berufsbezogenen Impfpflicht betroffen. Sie weist auf den bestehenden Fachkräftemangel in der Pflegebranche hin. Sie spricht sich dafür aus, dass sich die IHK zu diesem Thema äußert.

Ein weiteres Mitglied der Vollversammlung erkundigt sich, was die IHK aus den Ergebnissen macht und wie diese verwendet werden sollen. Zudem wird nach der Repräsentativität der Ergebnisse gefragt.

Ein anderes Mitglied der Vollversammlung weist darauf hin, dass mit der Umfrage nur die Stimmung in der aktuellen Situation abgebildet wird. Er erklärt, dass das Wirtschaftsleben endlich wieder in ein geregeltes und verlässliches Fahrwasser kommen müsse.

Herr Dr. Hille erläutert, dass die IHK sowohl die Mehrheits- als auch die Minderheitsmeinung und das Datum der Umfrage kommunizieren wird und die Umfrage die Anforderungen der Repräsentativität erfüllt.

Es wird folgender Mehrheitsbeschluss durch die Vollversammlung gefasst:

Die Vollversammlung

  1. sieht in dem Thema der allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht einen ausgeprägten Wirtschaftsbezug; 
  2. stimmt dafür, dass das vorgestellte Meinungsbild aus der Blitzumfrage im Rahmen der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung der IHK genutzt werden darf – vorbehaltlich der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Grundrechtseingriffes.

 

TOP 10           Sonstiges/Termine

IHK-Präsident Hagen informiert über Termine von Vollversammlung und Präsidium.