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Ausschüsse

Steuerrechtliche Änderung mit der Ampelkoalition

Herr Kambeck, Referatsleiter Steuern und Mittelstand beim DIHK, Berlin, zeichnet von dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ein insgesamt positives Bild. Zwar gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die weitere Verschuldung des Bundes. Im Koalitionsvertrag ist jedoch bereits festgelegt, dass die Schuldenbremse ab 2023 wieder eingehalten wird. Die Bundesregierung will dafür u.a. Subventionen abbauen. Positiv bewertet er auch die Vereinbarung, die Planungssicherheit von Vorhaben zu erhöhen, Investitionszusagen einhalten zu wollen und Planungsverfahren zu beschleunigen. Sondervermögen des Bundes wie z.B. Klimafonds sollen aufgewertet werden und der Finanzierung der Klimaziele der Bundesregierung dienen.

Eine Vermögenssteuer wird es mit der neuen Bundesregierung nicht geben. Auch das Erbschaftssteuerrecht soll unverändert bleiben.

Der Koalitionsvertrag enthält die Absicht, die Abschreibungen unternehmensfreundlicher zu gestalten. So soll es eine „Superabschreibung“ geben, die inhaltlich jedoch noch nicht näher definiert ist. Auch Investitionen in den Klimaschutz sollen schneller abgeschrieben werden können.

Auch die Verlustverrechnung soll auf zwei Jahre erweitert werden. Dies stellt eine Verbesserung für die Wirtschaft dar vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2020 und 2021 nur geringe Erträge erwirtschaftet werden und die Wirkung des Verlustvortrags verpufft.