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Ausschüsse

Reform der Grundsteuer B. NRW wendet Bundemodell an

Das Land NRW wendet gemäß der Verlautbarung vom 26.05.2021 das Bundesmodells bei der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 an. Dieses Modell ist ein vereinfachtes Sachwertverfahren, das jedoch in seinen Bestandteilen viele offene Fragen aufwirft. So ist z.B. das Alter eine Immobilie zu definieren, die an- oder umgebaut wurde. Zu klären ist auch das Alter der Immobilie, wenn auf dem Grundstück zu unterschiedlichen Zeitpunkten Gebäude- oder Gebäudeteile errichtet wurden. Kritisch sehen die Ausschussmitglieder die Bezugnahme auf den Bodenrichtwert. Die Ermittlung dieses Wertes nicht gesetzlich geregelt ist und die fachlichen Kompetenzen in einem Gutachterausschuss sind nicht verbindlich geregelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Bodenrichtwert nicht objektiv ermittelt wird und er einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Weiter sehen die Teilnehmer erhebliche Belastung durch Bürokratie und Kosten auf die gewerbliche Wirtschaft zukommen, da die Daten zur Erhebung der Grundsteuer B nicht vollständig vorliegen und einer laufenden Aktualisierung bedürfen.