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Ausschüsse

Rechts- und Steuerausschuss: Noch viel zu tun bei der eRechnung

Der Rechts- und Steuerausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.03.2024 mit dem Thema „Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in der EU und in Deutschland“ befasst.

Während die elektronische Rechnungsstellung in der EU noch nicht beschlossen ist und voraussichtlich frühestens ab 2028 erfolgt, gibt es in Deutschland einen höheren zeitlichen Druck, sich mit dem Thema zu befassen. Frau Rechtsanwältin Brigitte Neugebauer, DIHK, Referatsleiterin Umsatzsteuer und Verfassungsrecht hat dem Rechts- und Steuerausschuss sowohl die in der EU und in Deutschland geplanten Regelungen vorgestellt. Die Änderungen bei der Rechnungsstellung in Deutschland sind aktuell im Wachstumschancengesetz vorgesehen, welches noch im März 2024 verabschiedet werden soll. Danach ist für alle Unternehmen eine Empfangspflicht für inländische B2B-Umsätze ab dem 01.01.2025 vorgesehen. Für die Pflicht zur Ausstellung sollen Übergangsregelungen greifen. Künftig wird zwischen elektronischen und sonstigen Rechnungen differenziert. Eine elektronische Rechnung (eRechnung) wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Das strukturierte elektronische Format muss der CEN-Norm EN 16931 entsprechen.

Der Rechts- und Steuerausschuss ist sich einig, dass es bei den Unternehmen und auch den beratenden Berufen Informationsbedarf zu den Neuerungen und den Möglichkeiten der Umsetzung gibt.