In einem Vortrag erläuterte das Ausschuss-Mitglied Dr. Menkel die zum 01.01.2024 eintretenden Änderungen bei den Personenhandelsgesellschaften. Insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Änderungen geben, die u.a. das Ziel haben, die rechtlichen Grundlagen im Gesetzestext sichtbar zu machen. Die Vergangenheit war geprägt durch Rechtsprechung, die sich im Gesetzestext nicht wiedergefunden hat. Wesentliche Änderung ist die Eintragungsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ein Gesellschaftsregister. Herr Dr. Menkel erläuterte die Vorteile einer Eintragung und für welche bestehenden Gesellschaften diese anzuraten ist.