Im Zusammenhang mit dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundes stellte Dr. Rainer Kambeck, Leiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die aktuellen Entwicklungen im Bundeshaushalt vor. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt und hat damit auch nachhaltige Auswirkungen für den Haushalt 2023 und 2024. Nicht betroffen ist das Sondervermögen der Bundeswehr, dieses ist im Grundgesetz verankert.
Dr. Kambeck bespricht mit den Ausschussmitgliedern die Möglichkeiten zum Aussetzen der Schuldenbremse und der Voraussetzungen hierfür. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist auch das Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes ungewiss.