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Rat stimmt europäischer Strom-, Gas- und Wasserstoffmarktreform zu

Der Rat der EU hat in der Sitzung am 21.05. sowohl der europäischen Strommarktreform als auch der Revision des Gas- und Wasserstoffpakets zugestimmt. Die Gesetzespakete müssen nun noch im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. 

Die Strommarktreform beinhaltet sowohl die Änderung der Strommarkt-Richtlinie, als auch Strommarkt Verordnung. 

Umfasst werden u. a. die Beibehaltung der Merit Order, ein stärkerer Ausbau von Erneuerbaren Energien durch PPAs, Energy-Sharing zwischen Unternehmen, Contracts for Difference bei staatlicher EE-Förderung oder auch die Hedging-Verpflichtung von Versorgern. 

Die Verordnung gilt unmittelbar, 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten sechs Monate umgesetzt werden. 

Das Gas- und Wasserstoffpaket beinhaltet ebenso eine Richtlinie als auch Verordnung. 

Umfasst werden u. a. Entflechtungsregelungen der Gas- und Wasserstoffversorger, aber auch Ausnahmen für geschlossene Netze, z. B. bei Gewerbe- und Industrie, Regelungen zum Drittzugang, aber auch einen integrierten Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff. 

Die Verordnung gilt unmittelbar, sechs Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden.