Der Ausschuss für Kultur und Tourismus tagte am 28.03.2023 zur ersten Sitzung im Jahr im Sitzungssaal der IHK. Herr Kampmeyer, der Kampmeyer Immobilien GmbH, stellte zentrale Ergebnisse des Immobilienmarktberichts für die Region Köln/Bonn/Rhein-Sieg vor. Dazu zählt eine infolge des Bevölkerungswachstums und geänderter Ansprüche anhaltende Nachfragesteigerung nach Wohnraum, die durch das Angebot nicht gedeckt werden kann. Dies spiegelt sich auch in den Wohnungs- und Häuserpreisen wider, die in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. Zugleich ist eine Zurückhaltung beim Kauf von Neubauimmobilien zu beobachten, die mit den aktuell hohen Zinsen und Baukosten und weiteren Einflussfaktoren zusammenhängen. Beim Kauf von Immobilien spielen zunehmend der Energiestandard und die Möglichkeiten der energetischen Sanierung eine Rolle, die insbesondere bei Bestandsimmobilien für Verunsicherung sorgen. Auch im Mietsegment sind die Preise angestiegen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass sich ursprüngliche Kaufinteressenten nun bei Mietobjekten umschauen, was wiederum die Wohnungsknappheit verstärkt. Herr Schweitzer des Architekturbüros Schweitzer stellt drei Ansätze des Bunds Deutscher Architekten (BDA) für die zukünftige Nutzung der Bausubstanz und der Fläche des Stadthauses vor. Alle Varianten sehen die Weiternutzung eines Teils der Gebäudesubstanz vor, um wertvolle graue Energie zu erhalten und CO2 einzusparen. Herr Behr-O` Hara der Wohnbau GmbH gibt einen aktuellen Überblick über das Ausschreibungsverfahren für das Landesbehördenhaus. Dieses ist Teil der Rahmenplanung Bundesviertel, die bis 2035 ein lebendiges, gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen vorsieht. Auf dem rund 52.000 m² großen Areal des Landesbehördenhauses ist 60 % der Fläche für Wohnungen vorgesehen, 30 % für kommunale Nutzungen (z. B. technisches Rathaus, Grundschule, Kita) und 10 % für sonstige Nutzungen. Die Neubauten sollen durch Investoren errichtet und bewirtschaftet werden. Zum Ende der Sitzung weist der Ausschusssitzende auf die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hin, demzufolge ab dem 01.01.2024. neu eingebaute Heizungen nur noch auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Des Weiteren ist die Liste anstehender und begonnener Sanierungen öffentlicher Gebäude und Plätze in Bonn aufgrund der hohen Kosten Anlass für Diskussion. Zuletzt ist der Klimaplan der Stadt Bonn, mit dem sie bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden möchten, Gegenstand der Sitzung.