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Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) veröffentlicht. Damit sollen die Vorgaben der „Anti Tax Avoidance Directive“ der EU (ATAD) in nationales Gesetz überführt werden. Der Schwerpunkt liegt auf den Bereichen hybride Gestaltungen, Entstrickungs- und Wegzugs- sowie Hinzurechnungsbesteuerung. Die bereits im Referentenentwurf gestrichenen Anpassungen der deutschen Verrechnungspreisregelungen finden sich nun im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) wieder. Dieses Gesetz liegt ebenfalls als Regierungsentwurf vor.