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Ausschüsse

Aufbauhilfe 2021

Die flutwassergeschädigten Unternehmen können verschiedene Förderhilfen in Anspruch nehmen können. Hier sind das Kurzarbeitergeld und der Katastrophenerlass NRW zu erwähnen, der steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres berücksichtigt. Weiter gibt es die Aufbauhilfe 2021 nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW vom 10.09.2021 ein.

Antragsberechtigt sind:

  • - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, Selbstständige,
  • - Unternehmen, die unmittelbar von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 
  •    2021 betroffen waren
  • - Unternehmen, die vor dem Hochwassereintritt keinen Antrag auf Insolvenz gestellt haben, 
  •   und Unternehmen, die Ihren Geschäftsbetrieb in NRW nicht einstellen.

Die Schäden und Einkommenseinbußen müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen. Je Betriebsstätte müssen die geltend gemachten Kosten mehr als 5.000 Euro betragen. Die Kosten müssen durch Gutachten nachgewiesen werden. Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Zur Vermeidung von Härtefällen können im Rahmen einer vertieften Härtefallprüfung höhere Billigkeitsleistungen von bis zu 100 Prozent gewährt werden. Je Betriebsstätte kann nur ein Antrag gestellt werden.