Unser Ehrenamt. Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich in der Region.
Vollversammlung

Was macht die Vollversammlung?

Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über alle Angelegenheiten, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie diskutiert und erarbeitet Leitlinien für Projekte in der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung. Der ausschließlichen Beschlussfassung durch die Vollversammlung unterliegen außer den ihr durch Gesetz vorbehaltenen Aufgaben

  • die Bildung von Ausschüssen mit Ausnahme des Berufsbildungsausschusses;
  • die Errichtung von Außenstellen;
  • die Errichtung von Schiedsgerichten und Einigungsstellen;
  • der Erlass von Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen;
  • der Erlass einer Geschäftsordnung;
  • die Wahl der Rechnungsprüfer;
  • das Finanzstatut; 
  • die Wirtschaftssatzung, in der der Wirtschaftsplan festgestellt und der Maßstab für die Beiträge und Sonderbeiträge festgesetzt werden.

Die Vollversammlung wird vom Präsidenten nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung einberufen. Sie tagt öffentlich.