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Rechts- und Steuerausschuss informiert sich über Insolvenzentwicklungen, arbeitsrechtliche Änderungen und erfolgreichen Einsatz zur Verschiebung der Abgabefrist Grundsteuer B

Der Rechts- und Steuerausschuss tagte unter Beteiligung einiger neuer Gäste am 21. November in Präsenz in der IHK Bonn/Rhein-Sieg. 

Auf der Tagesordnung standen die Themen „Aktuelle Entwicklungen bei den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen“, „Neuerungen im Arbeitsrecht“ und „Update Grundsteuer B“.

Jörg Rossen (Creditreform Bonn Trier Rossen Eberhard GmbH & Co. KG) stellte die aktuellen Entwicklungen bei den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen vor (vgl. Anlage 2). Bislang ist auch nach den Krisen der vergangenen Jahre (COVID, Starkregen, Ukraine) eine Insolvenzwelle ausgeblieben. Die meisten Insolvenzen finden sich im Bereich des Dienstleistungssektors, zu 85% bei Kleinstunternehmen (1-5 Mitarbeiter) und überwiegend bei jungen Unternehmen. Aktuell gibt es Frühwarnindikatoren (durchschnittlicher Zahlungsverzug, Überfälligkeitsmeldungen an Kreditversicherer, Kreditzielüberschreitungen), die darauf hindeuten, dass es in 2023 zu einer hochlaufenden Unternehmensinsolvenzzahl kommen kann. Hierbei ist insbesondere das Baugewerbe als gefährdete Branche zu sehen (aktuell 35,5% Unternehmen mit überfälligen Rechnungen). 

In diesem Jahr hat es einige Neuerungen durch gesetzliche Regelungen bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht (Nachweisgesetz, Zeiterfassung) gegeben. Christian Hrach, Rechtsanwalt in der Kanzlei Meyer-Köring, stellte diese vor und beschrieb die erhöhten Dokumentationsaufwendungen nach dem geänderten Nachweisgesetz. Zu der verpflichtenden Zeiterfassung hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass sich die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt. Einer weiteren Umsetzung durch Gesetz bedarf es deshalb nicht. 

Der Vorsitzende des Rechts- und Steuerausschusses, Gero Hagemeister, BDO AG, lobte den erfolgreichen Einsatz von Kammern und Verbänden bei der Verschiebung der Abgabefrist zur Einreichung der Steuererklärung Grundsteuer B. Die Erklärung ist nunmehr bis spätestens zum 31.01.2023 einzureichen. Dies schafft Aufschub für die Steuerpflichtigen und auch die Steuerberater. Es wird das weitere Verfahren diskutiert. Angesichts der unklaren verfassungsrechtlichen Beurteilung wäre es wünschenswert, wenn die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen würden.