Diese Richtlinie soll Lohngerechtigkeit und Transparenz fördern sowie geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung beseitigen. Zu den Maßnahmen gehören die Offenlegung von Gehältern, Auskunftsrechte für Arbeitnehmer, regelmäßige Berichte über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle, Beweislastumkehr bei Lohndiskriminierung und Schadensersatzansprüche für betroffene Arbeitnehmer. Der Ausschuss diskutierte über die Anforderungen und mögliche Rechtfertigungen für Differenzierungen.
Peter Windeck von der Sparkasse KölnBonn erläuterte die Rolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen von Finanzierungen. Die CSRD erweitert die bisherige NFRD und verpflichtet mehr Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte müssen sowohl die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsaspekte als auch die Auswirkungen dieser Aspekte auf das Unternehmen selbst offenlegen. Banken müssen ökologische Kennzahlen offenlegen und die Taxonomiekonformität ihrer Portfolios prüfen.