Prof. Greiner betonte, dass außerdienstliches Verhalten in der Regel als Privatsache anzusehen ist, jedoch bei einem beruflichen Bezug, wie beispielsweise bei Social-Media-Nutzung, Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann. Die Digitalisierung erschwert die klare Trennung zwischen privaten und dienstlichen Äußerungen und die Reputation des Arbeitgebers sowie der Betriebsfrieden müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Die Diskussion beleuchtete auch die Diskrepanz zwischen dem medialen Diskurs, der oft sofortige Sanktionen fordert, und der arbeitsrechtlichen Realität.