Unser Ehrenamt. Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich in der Region.
Ausschüsse

Rechts- und Steuerausschuss befasst sich mit dem Phänomen Homeoffice in der Sitzung vom 29.09.2020

Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 haben sehr viele Unternehmen die Arbeit im Homeoffice ermöglicht. Den Vorteilen des Homeoffice wie Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen auch Nachteile gegenüber. Herausforderungen sind u.a. der Datenschutz und die IT-Sicherheit, die Überwachung der Arbeitsleistung und die Kosten für die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes.

Eine schriftliche Vereinbarung der Regelungen zur Arbeit im Homeoffice mit dem Arbeitnehmer ist dringend zu empfehlen. Darin sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

- Pflicht/Recht auf Homeoffice – Voraussetzungen festlegen
- Beendigungsmöglichkeiten – Befristung, Widerruf, Weisungsrecht
- Kontroll- und Zugangsrechte des Arbeitgebers
- Widerrufs- und Versetzungsklauseln
- Abgeltungsbetrag für laufende Kosten, Inventarliste
- Verhalten des Arbeitnehmers bei technischen Störungen
- Eigenverantwortliche Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen bei Räumlichkeiten und
  Mobiliar
- Erstellen von Kopien zur Sicherung der Arbeitsergebnisse
- Privatnutzung von Arbeitsmitteln des AG (ggf. gegen Nutzungspauschale) oder dienstliche
  Nutzung privater Arbeitsmittel des AN (ggf. gegen pauschalen Aufwendungsersatz)
- Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Wenn die Erreichbarkeit des Mitarbeiters für Kunden und Kollegen wichtig ist, sollte das Zeitfenster definiert werden, in dem die Erreichbarkeit gewährleistet sein muss. Nur auf der Grundlage einer solchen Vereinbarung kann eine Überwachung des Mitarbeiters im Homeoffice erfolgen.
Zu den problematischen Fragestellungen des Homeoffice wird zeitnah die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte erwartet.