Am 7. Mai 2024 traf sich der Einzelhandelsausschuss zur ersten Sitzung im Jahr 2024.
Zu Beginn diskutierten die Ausschussmitglieder über die Öffnung von Automatenkiosken an Sonn- und Feiertagen. Zuletzt hatte das Automatenkiosk „Quickstop“, welches ohne Angestellten vor Ort in der Bonner Friedensplatz-Passage auch an Sonn- und Feiertagen öffnen wollte, Aufmerksamkeit in den Medien erlangt. Die Stadt Bonn untersagte dies im Gegensatz zu Städten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund in NRW. Die Öffnungsregelung dieser Art von Verkaufsstellen wurde kontrovers diskutiert und rief den Wunsch nach einer einheitlichen gesetzlichen Regelung für NRW hervor.
Auch das Thema der Wirtschaftsparkplätze, die in geringer Zahl als Pilotprojekt in der Bonner Südstadt und Kessenich getestet werden, führte zu einem ausgiebigen Meinungsaustausch. Einige Anwesende verstanden diese eher als vorteilhaft für Handwerker und Pflegedienste. Um den Parkdruck für Mitarbeiter und Kunden des Einzelhandels zu verringern, sollten in den Bereichen, in denen normale Parkplätze entfallen, zusätzlich auch alternative Parkmöglichkeiten wie Quartiersparkplätze geschaffen werden.
Herr Bornstedt stellte dem Ausschuss schließlich den aktuellen Stand der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vor und nannte 11 Punkte, die die IHK zur Einbringung in den Prozess vorschlägt. Ein zusätzlicher Workshop soll interessierten Ausschussmitgliedern die Hintergründe und Einzelheiten näherbringen. Anschließend werden die 11 Punkte den Ausschussmitgliedern zur zugesendet, die ihre Anmerkungen mitteilen können.